China, Steuern zahlen, Doppelbesteuerung, Löhne versteuern
Arbeiten in China
Meistens wird ein Mitarbeiter nach China entsandt.
Der Mitarbeiter bleibt dann bei seiner Firma in Deutschland weiter angestellt.
Wenn ein deutscher Arbeitnehmer mit einem deutschen Arbeitsvertrag von seinem deutschen
Arbeitgeber nach China entsandt wird, so gelten für ihn in den ersten 4 Jahren seiner
Auslandstätigkeit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften zu den Sozialversicherungen.
Die ersten 48 Monate muss er weiterhin Beiträge zur Sozialversicherung, Rentenversicherung
und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Zwischen Deutschland und China besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, durch das
verhindert werden soll, dass eine Person in beiden Ländern Steuern auf die gleichen Einnahmen
bezahlen muss.
Es regelt, dass bei einer Entsendung von bis zu 183 Tagen, der von einem deutschen
Unternehmen nach China entsandte deutsche Arbeitnehmer seine Steuern weiterhin in
Deutschland bezahlt, sofern er sein Einkommen auch von dem deutschen Arbeitgeber erhält.
Hat der deutsche Arbeitnehmer während dieser Zeit zusätzlich Einkünfte in China, dann müssen
diese in China versteuert werden.
In China müssen zahlreiche Zusatzleistungen nicht versteuert werden. Daher wird oft ein
Teil des Lohns in Naturalie" ausgezahlt. Die chinesische Firma stellt dem Mitarbeiter zum Beispiel
ein Auto oder eine Wohnung.
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